„Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde“ Dies ist der Einleitungssatz aus dem Paragraphen 34a der Gewerbeordnung. Wir bereiten Sie optimal auf die Sachkundeprüfung gemäß § 34a GewO vor.
Die Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe verlangt ein hohes Maß an Verantwortung und das nötige Fachwissen sowie die Fähigkeiten, die zum Schutz fremden Lebens und Eigentums notwendig sind. Aus diesem Grund gibt der Gesetzgeber klare Richtlinien und Regelungen für die Eignung und Voraussetzung zur Arbeit im Sicherheitsgewerbe vor. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tätigkeit auf selbständiger Basis oder in Form eines Anstellungsverhältnisses ausgeführt wird. Beides wird durch den Paragraphen 34a geregelt.
Bei der „Sachkundeprüfung §34a“ handelt es sich um die am weitesten verbreitete Legitimationsstufe im Bereich des Sicherheits- und Bewachungsgewerbes. Im Gegensatz zur klassischen Unterrichtung nach § 34a GewO wird bei der Sachkundeprüfung, wie der Name bereits verrät, eine Prüfung durch die zuständige IHK durchgeführt. Diese besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
Nach Bestehen der §34a Sachkundeprüfung stehen Ihnen die Türen für die Arbeit als Türsteher, Ladendetektiv, Citystreife oder jegliche andere Tätigkeit im Sicherheits- und Bewachungsgewerbe offen.
Die Sachkundeprüfung findet bei der für Sie zuständigen Stelle der IHK vor Ort statt und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Bringen Sie zur Prüfung Ihre Einladung, einen gültigen Personalausweis und einen Kugelschreiber mit. Da meist gesammelt mehrere Prüflinge an einem Tag getestet werden, beginnt dieser Teil der Sachkundeprüfung meist schon früh am Morgen. Treffen Sie pünktlich vor Ort ein, denn eventuelle Verspätungen gehen auf Ihre Kosten.
Der schriftliche Teil der Sachkundeprüfung muss in Form eines Multiple-Choice-Tests absolviert werden. Für die Beantwortung der 72 Fragen haben Sie 120 Minuten Zeit. Hilfsmittel wie Lehrbücher oder ähnliches sind nicht erlaubt.
Sollten Sie sich gesundheitlich nicht ausreichend „fit“ fühlen, können Sie vor Beginn der Prüfung noch zurücktreten. Wurde die Prüfung erst einmal begonnen, führt jeglicher Abbruch aus aus gesundheitlichen Gründen zu „Nicht Bestehen“. Ebenso führen Spicken oder grobe Störungen zum Ausschluss von der Prüfung.
Zum mündlichen Teil der Sachkundeprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie den schriftlichen Teil mit mindestens 50% der Punkte bestanden haben. Hierüber werden Sie im Anschluss an die Prüfung informiert und können die mündliche Prüfung meist noch am selben Tag ablegen.
In einem circa 15-minütigen Gespräch werden Sie entweder einzeln oder in kleinen Gruppen vor einen Prüfungsausschuss gebeten, der aus mindestens drei Mitgliedern besteht. Diese drei Mitglieder werden Sie gemäß der Prüfungsordnung hauptsächlich zu den Themen „Umgang mit Menschen“ und „Recht“ befragen.
Zum Bestehen der Prüfung sollten Sie auch im mündlichen Teil die Hälfte der Fragen richtig beantwortet haben.
Ob Sie die §34a Sachkundeprüfung bestanden haben, erfahren Sie im Anschluss an die mündliche Prüfung, nachdem sich der Prüfungsausschuss über Ihr Ergebnis beraten hat. Haben Sie die Prüfung bestanden, erhalten Sie Ihr Prüfungszeugnis als Nachweis über Ihre Sachkunde gem. §34a GewO per Post.
Die Prüfung zur Sachkunde nach §34a der Gewerbeordnung kann regelmäßig bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Die meisten IHK-Stellen bieten regelmäßige Termine hierfür an. Informieren Sie sich dazu am besten direkt bei der für die zuständigen Kammer.
In §4 der Bewachungsverordnung (BewachV) sind die Themenbereiche und Anforderungen an Sachkundige festgelegt. Folgende Themenbereich werden in der Sachkundeprüfung geprüft:
Im Online Kurs werden Sie optimal in all diesen Bereichen für die Prüfung und die Arbeit in der Sicherheitsbranche ausgebildet. Die Sachkundeprüfung stellt nach Abschluss der Vorbereitungskurses kein Hindernis mehr für Sie dar und schon bald halten Sie Ihren Security-Schein in den Händen.
Hier finden Sie eine Reihe an Beispielfragen für die Sachkundeprüfung aufgeteilt nach Themenbereichen. Die richtigen Antworten sind farblich hervorgehoben.
1. Dürfen Privatpersonen jederzeit Gewalt anwenden?
2. Was bedeutet „Nachschau“ im Sinne des §29 GewO?
3. Müssen Sicherheitsmitarbeiter im Dienst den Datenschutz beachten?
4. Welche Aussagen zum Hausrecht sind korrekt?
5. Was beinhaltet der §243 StGB?
6. Objektive Tatbestandsmerkmale …
7. Was sind u. a. Voraussetzungen für die Beantragung einer Waffenbesitzkarte?
8. Welche Aussage/n im Sinne des §12 DGUV VORSCHRIFT 23 ist/sind korrekt?
9. Als Sicherheitsmitarbeiter…
10. Welche Anforderungen gelten für die Aufbewahrung von Schlüsseln?