Um in der Sicherheitsbranche zu arbeiten, ist der sogenannte Security Schein Pflicht. Der Erwerb dieses Nachweises ist durch §34a der Gewerbeordnung vorgeschrieben. Der Sicherheitsschein belegt die fachliche und menschliche Eignung einer Person für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe und wird von der IHK nach erfolgreichem Bestehen der Sachkundeprüfung ausgestellt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Sachkundeprüfung gemäß §34a ist, dass der Teilnehmer das 18. Lebensjahr erreicht hat und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht, um den schriftlichen und mündlichen Teil der Prüfung absolvieren zu können.
Bestehen der zuständigen Stelle Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person, kann der Erwerb des 34a-Scheins abgelehnt werden. In diesem Fall ist keine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe möglich. Eine Ablehnung kann in der Regel dann eintreten, wenn der Antragsteller Vorstrafen hat oder Mitglied einer verfassungswidrigen Partei ist. Als Voraussetzung für den 34a-Schein gilt also auch ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis.
Alle Informationen über die Online Ausbildung für den Security Schein übersichtlich für Sie zusammengetragen in einem Dokument
Da die Arbeit im Sicherheitsdienst mit gewissen Risiken behaftet ist, beurteilt die zuständige Stelle nicht nur die fachlichen Kenntnisse, sondern auch spezielle Kompetenzen im Umgang mit fremden Menschen. Da während der Arbeit im Sicherheitsgewerbe die Möglichkeit besteht, angegriffen zu werden, sind für Sicherheitsfachkräfte besondere Kenntnisse und Handlungsweisen erforderlich. Ebenso wichtig ist spezielles Fachwissen über die rechtlichen Grenzen des eigenen Handelns.
All diese Kenntnisse werden Ihnen in unserem Vorbereitungskurs vermittelt.
Sie möchten in der Sicherheitsbranche Fuß fassen und benötigen dafür den 34a-Schein?
Wir bereiten Sie in einem Online Kurs optimal auf die Sachkundeprüfung vor.