Fernunterrichtsvertrag (AGB)

Stand: Februar 2026

§ 1 Geltungsbereich

Der nachstehende Fernunterrichtsvertrag gilt als allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (nachfolgend: der Vertrag) für alle Rechtsgeschäfte der OTL – Online Trainer GmbH, An den Fuchsberger 9, 15569 Woltersdorf, (nachfolgend: der Veranstalter bzw. wir) mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend: Du bzw. Dir bzw. der Kunde bzw. die Kunden bzw. der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin) (gemeinsam: die Parteien), die unsere Fernlehrgänge zum Gegenstand haben, gleich ob diese per Fernkommunikationsmitteln wie das Internet, Telefon, E-Mail oder Videochat zustande kommen oder schriftlich.

Wenn wir von uns und Dir als Parteien sprechen, dann meinen wir natürlich uns als Veranstalter und Dich als Kunden. Auch wenn wir aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung das generische Maskulinum verwenden, ist damit natürlich keine Wertung verbunden und wir meinen alle Geschlechter.

§ 2 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

Der Teilnehmer bucht bei dem Veranstalter eines der angebotenen webbasierten Fernlehrgänge (nachfolgend: der Fernunterricht bzw. Fernlehrgang).

Der Vertragsschluss erfolgt in Textform durch Annahme des Angebots zum Fernlehrgang und dieses Vertrages durch Bestätigung desselbigen und dass über das Widerrufsrecht ausweislich der sich in diesem Vertrag befindlichen Widerrufsbelehrung belehrt wurde. Es ergeht bei Vertragsschluss eine Bestätigungsmail, sprich Datenträger im rechtlichen Sinne, woraus sich die essentialia negotii des Vertrages (sprich Vertragsparteien, Fernlehrgang, Leistungsinhalt, Preis, Zahlweise und -intervall), die Widerrufsbelehrung – die in diesem Vertrag enthalten ist – und Informationen nach dem BGB und EGBGB ergeben. Es bedarf hierzu nicht der Schriftform. Ein Anspruch auf Aushändigung des Angebots und dieses Vertrages in ausgedruckter Form besteht ebenso wenig. Dieser Vertrag regelt die Vertragsbeziehung zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

Da der Fernlehrgang über eine webbasierte Lernplattform zur Verfügung gestellt wird, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Plattformbetreibers.

Sofern für die Zahlung ein Zahlungsdienstleister verwendet wird, gelten ergänzend die entsprechenden vertraglichen Bestimmungen dieses Zahlungsanbieters.

§ 3 Lehrgangsziel und Leistungen des Veranstalters

Lehrgangsziel und Leistungen hierzu ergeben sich nach Maßgabe des Angebots.

Der Fernlehrgang erstreckt den sich aus dem Angebot ergebenden Zeitraum, maximal jedoch sechs Monate. Der Zugang zur Lernplattform wird ab dem Zeitpunkt der Freischaltung für die Dauer dieser Zeit bereitgestellt. Im Falle der Vertragsbeendigung endet auch der Zugang.

Die Betreuung und Lernerfolgskontrollen erfolgen nach Maßgabe des Angebots. Der Fernlehrgang findet online statt.

Die Übungsaufgaben auf der Lernplattform, sowie, sofern angeboten auch Live-Calls, Chat- und/oder Plattform-Feedback dienen als Lernerfolgskontrollen im Sinne des § 1 Abs. 1 FernUSG.

Die Fernlehrgänge schließen mit einer institutsinternen Prüfung ab. Bei erfolgreichem Bestehen der Abschlussprüfung erhält der Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat. Darüber hinaus erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung mit Angaben zu Inhalt, zeitlichem Umfang und Ziel des jeweiligen betreffenden Fernlehrgangs. .

Das Fernlehrmaterial wird mit Zurverfügungstellung des Zugangs zur Lernplattform über selbige bereitgestellt. Sämtliche Lerninhalte stehen ab dem Zeitpunkt der Freischaltung vollständig, je nach Angebot sofort abspielbar bzw. abrufbar oder sequentiell Lektion für Lektion abspielbar bzw. abrufbar zur Verfügung. Eine Lieferung in ausgedruckter Form erfolgt nicht.

Die Betreuung der Teilnehmenden erfolgt durch qualifizierte Tutoren. Fachliche Fragen zu den Lerninhalten können per E-Mail, sofern angeboten auch per KI-Chatbot oder über das Nachrichtensystem der Lernplattform gestellt werden. Die Beantwortung erfolgt in der Regel innerhalb von 48 Stunden an Werktagen. Bei technischen Problemen mit der Lernplattform steht ein technischer Support per E-Mail zur Verfügung. Ergänzend besteht die Möglichkeit zum Austausch mit anderen Teilnehmenden über eine Community-Plattform.

Der Veranstalter bestimmt im Übrigen Inhalt und Umfang der Leistung sowie die Art und Gestaltung der Lernmaterialien (nachfolgend: die Leistungsmodalitäten) nach billigem Ermessen im Rahmen der Lehrgangsplanung und nach Maßgabe des § 315 BGB.

Der Veranstalter führt seine Leistung mit der gebotenen eigenüblichen Sorgfalt durch und ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung und -durchführung Dritter zu bedienen. Ein Kündigungsrecht seitens des Teilnehmers wird dadurch nicht begründet.

Ein Erfolg im Sinne eines Werks ist zu keiner Zeit geschuldet. Der Vertragsgegenstand ist ausschließlich auf den Fernunterricht gerichtet. Es obliegt dem Teilnehmer, die durch den Veranstalter vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zur Prüfungsvorbereitung eigenverantwortlich umzusetzen. Ein Bestehen der IHK-Abschlussprüfung ist weder vereinbart noch geschuldet.

Teilleistungen sind zulässig, soweit diese zumutbar sind.

Der Veranstalter ist berechtigt, sofern Live-Calls angeboten werden, diese zu verschieben, insbesondere wenngleich nicht abschließend aufgrund Krankheit, Unfall bzw. höherer Gewalt.

§ 4 Vergütung und Verzug

  1. Der Veranstalter erhält eine Vergütungspauschale, die sich aus dem Angebot, der Bestellung und Bestätigungsmail ergibt. Die Vergütung wird mit Vertragsschluss fällig und ist als Einmalzahlung und sofern sich der Fernlehrgang über drei Monate erstreckt in zwei Teilzahlungen in gleicher Höhe und sofern angeboten auch als monatliche Zahlung zu entrichten. Bei der Bestellung entscheidet sich der Teilnehmer für ein Zahlungsintervall. Es handelt sich um eine Gesamtvergütung für den Zugang zu allen im Vertrag vereinbarten Lernpfaden und Lernmaterialien für die Dauer des Zugangs gemäß § 3 Abs. 2.
  2. Die Vergütungspflicht bleibt auch in den Fällen bestehen, in denen die Leistung aus einem durch den Teilnehmer verschuldeten Grund nicht durchgeführt werden kann oder sich dieser, indem er die Inhalte nicht abruft, mit der Annahme der Leistung in Verzug befindet.
  3. Der Teilnehmer kommt, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung des Veranstalters zahlt. Hierauf wird der Teilnehmer hingewiesen.
  4. Im Falle des Verzugs des Teilnehmers behält sich der Veranstalter vor, den Zugang zur Lernplattform einstweilen zu sperren, bis die ausstehende Zahlung beglichen ist.

§ 5 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Teilnehmer ist für die eigenverantwortliche Bearbeitung der Lerninhalte und die Umsetzung der erworbenen Kenntnisse zur Prüfungsvorbereitung selbst verantwortlich. Die Organisation der Lernzeiten und die Einteilung des Lernpensums obliegen dem Teilnehmer.
  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die vereinbarte Vergütung zu entrichten und entsprechende Auskünfte, die zur Vertragserfüllung erforderlich sind, zu erteilen. Der Teilnehmer hat den Veranstalter von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis zu setzen, die für die Leistungserbringung relevant sind.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Zugangsdaten zur Lernplattform vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Eine Weitergabe der Lerninhalte an Dritte oder die Erstellung von Kopien für Dritte ist nicht gestattet.
  4. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei der Nutzung der Community-Plattform und bei jeglicher Kommunikation mit dem Veranstalter und anderen Teilnehmenden sich sozialadäquat zu verhalten und den Austausch nicht zu stören. Im Falle unangemessenen und störenden Verhaltens wird der Veranstalter den Teilnehmer ermahnen und im Wiederholungsfall das Recht haben, den Teilnehmer nach Abwägung aller relevanten Umstände und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit von der Nutzung der Community-Plattform auszuschließen. Der Zugang zu den Lernmaterialien auf der Lernplattform bleibt hiervon unberührt. Es gilt mit Blick auf die Vergütung § 4 Abs. 2 dieses Vertrages.
  5. Der Teilnehmer stellt sicher, dass er über die technischen Voraussetzungen zur Nutzung der webbasierten Lernplattform verfügt. Hierzu gehören ein internetfähiges Endgerät (PC, Tablet oder Smartphone) mit einem aktuellen Webbrowser sowie eine stabile Internetverbindung.

§ 6 Vertragsdauer und Kündigung

  1. Dieses Vertragsverhältnis beginnt am Tag des Vertragsschlusses, welches per Bestätigungsmail bestätigt wird. Die Lehrgangsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und beträgt maximal 6 Monate.
  2. Da die Vertragslaufzeit ein Halbjahr nicht übersteigt, ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Sofern nach Individualvereinbarung eine längere Vertragslaufzeit eingeräumt ist, kann der Vertrag ohne Angabe von Gründen erstmals zum Ablauf des ersten Halbjahres nach Vertragsschluss mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt werden. Nach Ablauf des ersten Halbjahres kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  4. Im Falle einer Kündigung ist der Veranstalter berechtigt, die vereinbarte Vergütung anteilig nach dem Verhältnis der bereits verstrichenen Vertragsdauer zur Gesamtlehrgangsdauer zu verlangen. Darüber hinausgehende Zahlungen werden dem Teilnehmer erstattet.
  5. Die Kündigung bedarf der Textform (E-Mail genügt).
  6. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses – gleich aus welchem Grund – endet der Zugang zur Lernplattform und zu den Lernmaterialien. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf die Herausgabe der Lernmaterialien in anderer Form.

§ 7 Widerrufsrecht

Der Teilnehmer hat ein gesetzliches Widerrufsrecht. Ein vertragliches Widerrufsrecht wird in keinem Fall eingeräumt.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

OTL – Online Trainer GmbH
An den Fuchsbergen 9
15569 Woltersdorf
E-Mail: support@otl.email

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

OTL – Online Trainer GmbH
An den Fuchsbergen 9
15569 Woltersdorf
E-Mail: support@otl.email

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*): ______________________________

Name des/der Verbraucher(s): ______________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________________________

Datum: ______________________________


______________
(*) Unzutreffendes streichen.

§ 8 Haftung

  1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter unbeschränkt.
  2. Im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit haftet der Veranstalter ebenfalls unbeschränkt.
  3. Im Übrigen haftet der Veranstalter bei leichter Fahrlässigkeit nur dann, wenn eine Kardinalspflicht verletzt wird, also eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei Verletzung einer Kardinalspflicht ist die Haftung jedoch auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der vertraglichen Vergütung im Sinne des § 4 dieses Vertrages.
  4. Schadensersatzansprüche sind mit Ausnahme der Haftung nach § 8 (1) bis einschließlich (3) dieses Vertrages ausgeschlossen.
  5. Der Kunde ist darüber informiert, dass der Veranstalter keine Rechtsberatung und auch keine Steuerberatung anbietet und auch nicht anbieten darf.
  6. Die Haftung auf Grund zwingender gesetzlicher Regelungen bleibt unberührt.

§ 9 Verjährung

  1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Teilnehmers nach § 8 dieses Vertrages beträgt wegen leichter Verletzung einer Kardinalpflicht im Sinne des § 8 (3) dieses Vertrages mit Ausnahme der Ansprüche nach § 8 (1) und (2) dieses Vertrages Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Teilnehmer von den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder aufgrund grober Fahrlässigkeit nicht erlangt hat.
  2. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10 Nutzungsrechte

  1. Die im Rahmen des Vertrags erbrachten Leistungen und Produkte sind als persönliche geistige Schöpfungen des Veranstalters durch das Urheberrechtsgesetz (UrhG) geschützt. Soweit die nach dem UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist, gelten diese gleichsam als geschützt.
  2. Der Veranstalter hat das unbeschränkte und ausschließliche Urheberrecht sowie sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen Inhalten, die im Rahmen des in diesem Vertrag vereinbarten Leistungen veröffentlicht und/oder zugänglich gemacht werden. Jegliche Nutzung außerhalb des in diesem Vertrag bestimmten Umfangs ist ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht gestattet.
  3. Sämtliche von dem Veranstalter in Erfüllung oder bei Gelegenheit der Leistungserbringung erzielten Arbeitsergebnisse abgeschlossene und nicht abgeschlossene Kursinhalte und Aufzeichnungen inklusive aller Notizen, Konzepte, gemachten technischen Verbesserungen und sonstige Ergebnisse (nachfolgend: die „Arbeitsergebnisse“) stehen dem Veranstalter zu.
  4. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Arbeitsergebnisses bzw. Werkes im urheberrechtlichen Sinne, ist verboten.
  5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen – auch des Plattformaccounts – sind, soweit nicht ausdrücklich in Textform mit dem Veranstalter vereinbart, verboten. Die Weitergabe der Arbeitsergebnisse und/oder Content an Dritte und/oder ihre Verfügbarmachung für Dritte ist ebenfalls verboten.
  6. Alle nicht zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse und Content, die im Rahmen der Erarbeitung unsererseits angefertigt werden, verbleiben bei dem Veranstalter. Ihre Herausgabe kann von dem Teilnehmer nicht gefordert werden.
  7. Der Teilnehmer überträgt dem Veranstalter unentgeltlich das ausschließliche, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung der entstandenen Aufzeichnungen und/oder Screenshots, insbesondere wenngleich nicht abschließend auch aus den Gruppen, Chats und/oder Mitglieder- bzw. Kursbereichen zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf unseren Webseiten (sog. Testimonial-Nutzung).
  8. Im Zusammenhang mit den vertraglich vereinbarten Leistungen entstandene Arbeitsergebnisse dürfen von dem Veranstalter zu Werbezwecken benutzt werden. Dies gilt auch für Bild- und/oder Videoaufnahmen, auf denen der Kunde und/oder sein Produkt, bzw. Betrieb bzw. Mitarbeiter zu sehen sind. Die Aufnahmen dürfen den Kunde und/oder das Produkt und/oder Betrieb und/oder Mitarbeiter nicht in entstellender Weise zeigen.
  9. Es steht dem Veranstalter auch im Übrigen frei, von ihm nach billigem Ermessen ausgesuchte Arbeitsergebnisse zur Schaustellung ihrer Fähigkeiten nach Maßgabe dieser Klausel als Referenz zu verwenden, etwa im Rahmen von Webpräsenzen, Portalen und sonstigen Multiplikatoren sowie auf Pitch-Decks und zu sonstigen Vertriebs- und Werbezwecken.
  10. Mit Blick auf die Testimonial- und Case-Study-Nutzung und Aufnahmen und Referenzen im Sinne der § 10 (7) bis einschließlich (9) dieses Vertrages bedarf es hierzu jeweils einer gesonderten, jederzeit frei widerruflichen informierten Einwilligung nach Maßgabe der derzeit jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Zugang

  1. Der Zugang zur vertraglich vereinbarten Leistung und zum geschützten Kursbereich (Plattform) und WhatsApp-Chat bzw. Gruppe wird, wenn nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss, frühestens jedoch der ersten Zahlung, freigeschaltet. Der Zugriff auf die Inhalte erfolgt über die zur Verfügung gestellte Plattform und/oder Webseite und/oder App.
  2. Mit Ende der Vertragslaufzeit endet auch der Anspruch auf Zugang zum WhatsApp-Chat bzw. Gruppe. Der Kurszugang (reiner Plattformzugang) besteht bis Ende der Vertragslaufzeit, es sei denn, es erfolgte zuvor eine Kündigung.
  3. Sollte sich die Plattform ändern oder die Zusammenarbeit mit dem Betreiber der Plattform enden, kann der Zugang wegfallen. Es wird dann eine Ersatzplattform nach billigem Ermessen des Veranstalters genutzt. Ein Anspruch auf Zugang zu einer bestimmten Plattform besteht dann nicht.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts und die Aufrechnung durch den Teilnehmer sind ausgeschlossen, es sei denn, seine Forderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
  2. Nebenabreden oder vorrangige Individualabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Textform. Das Gleiche gilt für eine Abbedingung dieser Textformklausel.
  3. Es liegt eine Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG vor. Sofern bei einem Angebot keine Umsatzsteuerbefreiung vorliegt, verstehen sich sämtliche Preise und Zahlungen inklusiver der gesetzlichen Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe, in der Regel 19%.
  4. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Leistungs- und Erfüllungsort für alle gegenseitigen Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Veranstalters.
  6. Für Streitigkeiten diesen Vertrag betreffend oder über das Bestehen dieses Vertrags ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der allgemeine Gerichtsstand des Teilnehmers liegt.
  7. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit, Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. Jede solche ungültige, unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist, im gesetzlich zugelassenen Umfang, als durch eine gültige, wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt zu betrachten, die dieser ungültigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Absicht und Zielsetzung am nächsten kommt. Das Vorangehende gilt sinngemäß für jegliche unabsichtliche Lücke in diesem Vertrag.